Röntgen
Die Röntgenuntersuchung zählt zu den Hilfsuntersuchungen und ist immer dann sinnvoll, wenn nach einer äußerlichen Untersuchung (Betrachten, Abtasten, Abhören) zusätzliche Informationen über innere Organe notwendig werden.
Von allen sogenannten „Bildgebenden Verfahren“ (z.B. neben Röntgen auch Endoskopie, Ultraschall, CT oder MRI) ist die Röntgenuntersuchung diejenige, die in Human- und Tiermedizin gleichermaßen am längsten etabliert ist.
Mit Hilfe der Röntgenuntersuchung können wir bei unseren Patienten wertvolle Informationen erhalten, z.B. über
- Fremde Inhaltsstoffe, wie z.B. Fremdkörper in Speiseröhre, Magen- und Darmtrakt, Steine in Gallenblase, Niere oder Harnblase
- Tumore innerer Organe
- Füllung der Gebärmutter (lebende/tote Welpen/Trächtigkeitsdiagnose und Trächtigkeitskontrolle oder krankhafter Inhalt wie Eiter, Blut, Schleim)
- Passagehindernis im Darm, Darmverschluss (Ileus) oder Darmverschlingung (Volvolus), Darmlähmungen
- Vergrößerung des Herzens oder einzelner Herzteile
- Lungenveränderungen (Entzündung, Asthma, Tumor)
- Veränderungen des knöchernen Skeletts, wie angeborenen Missbildungen, Arthrosen, Stoffwechselstörungen, Knochentumoren
- Beurteilung von Knochenbrüchen (Frakturen) oder Gelenksverrenkungen (Luxationen) in Hinblick auf Therapie, Prognose und Heilungsverlauf
Strahlenschutz
Röntgenstrahlen können in einer hohen und wiederholten Anwendung auch schädigende Auswirkungen auf den Organismus – von Patienten und Personal - besitzen.
In der Tiermedizin gibt es keine Berichte über durch Röntgenstrahlen ausgelöste Erkrankungen beim Patienten. Dies liegt vermutlich daran, dass Tiere wesentlich seltener geröntgt werden als „menschliche“ Patienten.
Dennoch nehmen wir aus diesem Grunde in unserer Praxis die Anforderungen des Strahlenschutzes sehr ernst. Dazu gehören u.a.:
- Regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeiterinnen
- Wir Tierärzte müssen alle 4 -5 Jahre Auffrischungskurse und Prüfungen ablegen
- In den Röntgenkontrollbereich unserer Praxis dürfen nur Personen, die dem Strahlenschutz unterliegen und von diesem überwacht werden
Der wichtigste Bestandteil des Strahlenschutzes ist für uns, dass wir nur dann Röntgenaufnahmen anfertigen, wenn diese auch einen zusätzlichen Erkenntnisgewinn zum Wohle unserer Patienten erwarten lassen.
Deshalb fertigen wir alle Röntgenaufnahmen professionell an und vermeiden somit unnötige Röntgenaufnahmen und unnötige Strahlenbelastung.
Aus diesem Grunde kann es auch notwendig werden, manche Röntgenuntersuchungen in einer kurzen Narkose anzufertigen. Wenn unsere Patienten beim Röntgen nicht still halten, kommt es zu Bewegungsunschärfen, die Röntgenaufnahme ist verwackelt und muss – zusätzliche Strahlenbelastung für uns und Ihr Tier – wiederholt werden. In Großbritannien müssen Röntgenaufnahmen bei Tieren deshalb generell in Narkose durchgeführt werden, wohingegen in unserer Praxis die meisten Röntgenaufnahmen ohne Narkose angefertigt werden können.
Bitte haben Sie jedoch dafür Verständnis, dass sich Tierbesitzer laut Röntgenverordnung generell nicht beim Röntgen ihres Tieres im Kontrollbereich aufhalten dürfen.
Wir benutzen in unserer Praxis ein modernes, leistungsfähiges Röntgengerät, das regelmäßig vom TÜV überwacht wird und mit dem wir bei allen unseren Patienten – vom kleinen Gecko bis zur Deutschen Dogge – professionelle und aussagefähige Röntgenbilder anfertigen.